Hinweise zur Entsorgung (ElektroG und BatterieG)
Hinweise zu Batterien:
Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, ist gemäß der BattG (Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582) gesetzlich verpflichtet, die folgenden Hinweise zu geben:
Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern) unentgeltlich zurückgegeben werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Ein Symbol mit einer durchkreuzten Mülltonne = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Die Symbole bedeuten, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die chemischen Symbole Cd, Hg und Pb stehen für Cadmium, Quecksilber und Blei und werden unterhalb des Symbols der durchgekreuzten Mülltonne angezeigt. Bei den Schadstoffen handelt es sich um Schwermetalle, mit denen die Umwelt nicht belastet werden darf.
Hinweise zum ElektroG
Elektro- und Elektronikgeräte - Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus:
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät um-schlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.
Datenschutz-Hinweis:
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“: Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Weitere Informationen: Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „e-kollekt“. Weitere Informationen finden Sie unter www.e-kollekt.de.